§ 01 – Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen DJ Ingo M, vertreten durch Ingo Marhauer als Alleininhaber, im folgenden “CME” genannt, dem Auftraggeber oder Kunden, im folgenden “AG” genannt und dem durch “CME” vermittelten Discjockey, Moderator oder Künstler, im folgenden “DJ” genannt. Änderungen dieser Bedingungen erfordern die Schriftform, auch wenn der “AG” bei Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist. Eine Zustimmung hierzu seitens “CME” bedarf der Schriftform. Nicht durch “CME” zu verantwortende Umstände wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Einstellung des Gewerbes oder andere unvorhersehbare Ereignisse entbinden “CME” und seine Erfüllungsgehilfen von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.

§ 02 – Angebot und Vertrag

Alle Angebote von “CME” sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn “CME” eine schriftliche Auftragsbestätigung an den “AG” sendet. Mündliche Absprachen bedürfen zur Gültigkeit ebenfalls der Schriftform.

§ 03 – Beginn und Ende der Veranstaltung

Die Tätigkeit des “DJ” beginnt mit der vertraglich festgelegten Zeit. Sollte vom “AG” ein früherer Zeitpunkt des Beginnes gewünscht werden, so ist dies rechtzeitig schriftlich (per E-Mail) einzureichen.

§ 04 – GEMA Anmeldung und Zahlung der Gebühren

Der “AG” ist verpflichtet, falls es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, rechtzeitig vor der Veranstaltung der GEMA Art und Umfang der Veranstaltung zu melden. Verantwortlich für Anmeldung und Zahlung der Gebühren ist ausschließlich der “AG”. Anmeldungen erfolgen über die jeweilige GEMA-Bezirksdirektion. Wie “öffentlich” oder “nicht öffentlich” definiert sind, kann der “AG” den Internetseiten der GEMA entnehmen. Der “AG” ist informiert, dass der eingesetzte “DJ” im Sinne der GEMA u. U. auch mit digitalen Kopien urheberrechtlich geschützter Werke arbeitet und gibt dies bei seiner Meldung an die GEMA an. Private Feiern sind in der Regel nicht anmeldepflichtig, jedoch obliegt es dem “AG”, sich über den aktuellen Stand zu informieren.

§ 05 – Leistungen

Die durch “CME” zu erbringenden Leistungen umfassen: Beratung bei der Planung der Veranstaltung, Vermittlung eines “DJ” für die geplante Veranstaltung, Stellung der für die Veranstaltung ausreichend dimensionierten Musikanlage, paketabhängige Stellung einer Lichtanlage, DJ-Notruf.

§ 06 – Preise

Gültig sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die vor, während oder nach einer Veranstaltung erbracht werden und nicht in Vertrag oder Auftragsbestätigung aufgeführt sind, werden gesondert berechnet. Wenn der “AG” auf einen bestimmten “DJ” besteht, gelten individuelle Regelungen, speziell für An-/Abreise und/oder Übernachtung.

§ 07 – Rücktrittsrecht

Sollte sich nach Abschluss eines Vertrages herausstellen, dass der “AG” z.B. gegen ethnische, politische oder rassistische Rechtssprechungen oder Grundsätze verstößt, dass der “AG” bei früheren Veranstaltungen seiner Zahlungspflicht nicht oder nur zum Teil nachgekommen ist, oder bei Abschluss des Vertrages unrichtige Angaben gemacht hat, so kann “CME” den Vertrag ohne rechtliche Folgen fristlos kündigen. Der “AG” kann diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich bei “CME” widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

§ 08 – Stornierung eines Auftrages

Bis 14 Tage nach Eingang der Auftragsbestätigung beim “AG” fallen keine Stornogebühren an (ausgenommen die Buchung erfolgte kurzfristig und die Veranstaltung findet innerhalb dieses Zeitrahmens statt. In diesem Fall sind 75% der Vertragssumme fällig.).
• Bis 2 Tage vor der Veranstaltung – 90% der Vertragssumme
• Bis 10 Tage vor der Veranstaltung – 75% der Vertragssumme
• Bis 20 Tage vor der Veranstaltung – 50% der Vertragssumme
• Bis 30 Tage vor der Veranstaltung – 25% der Vertragssumme.
In allen anderen Fällen beträgt die Mindeststornogebühr 50,- Euro. Sind bereits Vorleistungen erbracht, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, werden dem “AG” diese Kosten voll in Rechnung gestellt. In besonderen Fällen (Tod, Feuer, etc.) können andere Regelungen vereinbart werden. Im günstigsten Fall entfällt die Stornogebühr für den “AG”, falls der “DJ” für einen abgesagten Termin einen anderen Auftrag für diesen Tag erhält.

§ 09 – Haftung

Der “AG” haftet für Schäden die durch ihn selbst oder Gäste und Besucher der Veranstaltung am Equipment (Musik-/Lichtanlage etc.) entstehen. Sollte das für die Veranstaltung von “CME” bzw. eines seiner “DJs” bereitgestellte Equipment teilweise oder ganz ausfallen und Instandsetzungsversuche nicht erfolgreich verlaufen, so dass eine Weiterführung der Veranstaltung seitens “CME” nicht möglich sein sollte, erstreckt sich die Pflicht zum Schadensersatz für “CME” maximal auf die vertraglich festgelegte Vergütungssumme. Bei bereits installierten Musik- bzw. Lichtanlagen die dem “DJ” seitens des Veranstalters zur Nutzung bereitgestellt werden, übernimmt “CME” keinerlei Haftung und Garantie für die Funktionstüchtigkeit und Qualität der Anlage. Eine Minderung des zu zahlenden Preises ist in diesem Fall ausgeschlossen. Das gleiche gilt für den Fall, das von “CME” gestelltes Equipment an bereits vorhandene oder vorinstallierte Anlagen angeschlossen wird. Für entstehende Schäden durch den Anschluss an vorinstallierte Anlagen übernimmt “CME” keinerlei Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Zeltveranstaltungen, Open-Air etc. hat der “AG” für ausreichende Regensicherheit für das von “CME” bzw. “DJ” bereitgestellte Equipment und der Stromanschlüsse zu sorgen. Der “DJ” ist berechtigt, bei nicht gewährleisteter Sicherheit für Personen oder Equipment die Anlage abzuschalten, bis ausreichende Sicherheit gewährleistet ist, ohne das “CME” mit seiner Leistung in Verzug gerät.

§ 10 – Genehmigungen, Abnahmen

Der “AG” ist verantwortlich, dass alle eventuellen behördlichen Auflagen erfüllt, oder falls erforderlich, Genehmigungen eingeholt werden und Abnahmen rechtzeitig vor der Veranstaltung erfolgen. “CME” kann für nicht eingeholte Genehmigungen oder fehlende Abnahmen in keinem Fall haftbar gemacht werden.

§ 11 – Ersatzstellung

“CME” stellt, soweit dies im zeitlichen Rahmen und der Verfügbarkeit möglich ist, Ersatz für einen durch irgendwelche Gründe augefallenen “DJ”, wobei alle vertraglichen Vereinbarungen weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Für den “AG” entstehen keinerlei Mehrkosten. Gelingt es nicht, den ausgefallenen “DJ” zu ersetzen, erstreckt sich die Pflicht zum Schadensersatz für “CME” maximal auf die vertraglich festgelegte Vergütungssumme, wobei bereits erbrachte Leistungen in Abzug zu bringen sind.

§ 12 – Zahlung, Entgelt

Der Gesamtbetrag, der sich aus dem Vertrag/der Auftragsbestätigung ergibt, inkl. Anfahrtspauschale usw. ist am Ende der Veranstaltung dem “DJ” in bar , per Kreditkarte oder per EC-Karte auszuzahlen.  “DJ” ist in diesem Fall Erfüllungsgehilfe für “CME”.

§ 13 – Zahlungsverzug

Die Zahlungspflicht des “AG” tritt mit Erhalt der Auftragsbestätigung, bzw. mit Beendigung der Veranstaltung ein. Verweigert der “AG” die Zahlung, gleich aus welchem Grund, ist “CME” berechtigt, sofort Verzugszinsen in der von Banken und Sparkassen berechneten Höhe zu fordern. Auch wenn der “AG”, gleich aus welchem Grund, mit der Ausführung der Leistung von “CME” und/oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht zufrieden war, entbindet ihn dies nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

§ 14 – Mängel

Der “AG” kann innerhalb von 14 Tagen nach Erbringen der Leistung in schriftlicher Form etwaige Mängel bei “CME” anzeigen. Nach dieser Frist erlöschen sämtliche Ansprüche.

§ 15 – Datenschutz

“CME” wird in keinem Fall Daten des “AG” an Dritte weitergeben und diese nur in Verbindung mit der Auftragsausführung verwenden. Die Daten des “AG” werden von “CME” elektronisch gespeichert. Weiterführende Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung (Impressum) von “CME”.

§ 16 – Bildmaterial

“CME” ist berechtigt, Fotos und Videos der Veranstaltung zu veröffentlichen und für Werbezwecke zu verwenden, wenn dem nicht ausdrücklich schriftlich vom “AG” widersprochen wird. Dieser Widerspruch kann auch im Nachhinein, nach der Veröffentlichung erfolgen.

§ 17 – Gerichtsstand

Als vereinbart gilt der Gerichtsstand von “CME”, auch wenn der “AG” keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebeung nicht bekannt ist.

§ 18 – Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.Dj Ingo

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